Am 16. Januar 2014 organisiert das Gleichstellungsbüro der Universität zu Köln ein Moot Court (Gerichtsverhandlung) zum Thema Gender & Diversity: Sex, Crime and Rhyme:
Die Gerichtsverhandlung (Moot Court)
In der Gerichtsverhandlung übernehmen Studierende der Rechtswissenschaften die Rollen der Prozessvertretungen. Studierende anderer Fakultäten treten als Sachverständige auf. Das Gericht setzt sich aus Richter_innen (einem Professor der Rechtswissenschaften, zwei Justiziar_innen) und Schöff_innen (zwei Soziolog_innen) zusammen.
Der Fall
Die Parteien streiten um die Indizierung des Tonträgers „Hetero-Gängsta-Rapper-Rap“ der Gruppe F.A.K. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hatte den Tonträger auf Grund eines Antrages des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien eingetragen. Hierbei sah sie den Tatbestand des § 18 Abs. 1 JuSchG erfüllt. Der indizierte Tonträger wirke verrohend und reize zur Gewalttätigkeit vor allem gegenüber Frauen und und homosexuellen Männern. Außerdem fänden sich frauen- und homosexuelle Männer diskriminierende Aussagen. Er sei damit geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden. Die Gruppe F.A.K. wendet ein, die Indizierung sei rechtswidrig.
Erstens sei der Tatbestand der Jugendgefährdung nicht erfüllt. Es würden lediglich, mithilfe der Stilmittel der Ironie und der Übertreibung, typischen Elemente des Gangster-Raps kritisch hinterfragt. Die Indizierung stelle somit einen unzulässigen Eingriff in die Kunstfreiheit der Gruppe F.A.K. dar.
Wann / Wo ?
Wegen der Einlasskontrollen und der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich!
16. Januar 2014, 16.00 – 18.00 Uhr (Einlass von 15.15-15.45 Uhr)
Kölner Landgericht, Luxemburger Str. 101, Saal 142
Anmeldung bis zum 15.01.2014 per E-Mail oder Telefon an: E-Mail: maike.hellmig(at)gb.uni-koeln.de, Telefon: 0221/470-6653
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