Kategorie: Veranstaltungen (Seite 1 von 23)

Moot Court Diversity & Gender: Sex, Crime and Rhyme

Am 16. Januar 2014 organisiert das Gleichstellungsbüro der Universität zu Köln ein Moot Court (Gerichtsverhandlung) zum Thema Gender & Diversity: Sex, Crime and Rhyme:

Die Gerichtsverhandlung (Moot Court)Veranstaltung Sex, Crime and Rhyme

In der Gerichtsverhandlung übernehmen Studierende der Rechtswissenschaften die Rollen der Prozessvertretungen. Studierende anderer Fakultäten treten als Sachverständige auf. Das Gericht setzt sich aus Richter_innen (einem Professor der Rechtswissenschaften, zwei Justiziar_innen) und Schöff_innen (zwei Soziolog_innen) zusammen.

Der Fall

Die Parteien streiten um die Indizierung des Tonträgers „Hetero-Gängsta-Rapper-Rap“ der Gruppe F.A.K. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hatte den Tonträger auf Grund eines Antrages des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien eingetragen. Hierbei sah sie den Tatbestand des § 18 Abs. 1 JuSchG erfüllt. Der indizierte Tonträger wirke verrohend und reize zur Gewalttätigkeit vor allem gegenüber Frauen und und homosexuellen Männern. Außerdem fänden sich frauen- und homosexuelle Männer diskriminierende Aussagen. Er sei damit geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden. Die Gruppe F.A.K. wendet ein, die Indizierung sei rechtswidrig.
Erstens sei der Tatbestand der Jugendgefährdung nicht erfüllt. Es würden lediglich, mithilfe der Stilmittel der Ironie und der Übertreibung, typischen Elemente des Gangster-Raps kritisch hinterfragt. Die Indizierung stelle somit einen unzulässigen Eingriff in die Kunstfreiheit der Gruppe F.A.K. dar.

Wann / Wo ?

Wegen der Einlasskontrollen und der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich!

16. Januar 2014, 16.00 – 18.00 Uhr (Einlass von 15.15-15.45 Uhr)
Kölner Landgericht, Luxemburger Str. 101, Saal 142
Anmeldung bis zum 15.01.2014 per E-Mail oder Telefon an: E-Mail: maike.hellmig(at)gb.uni-koeln.de, Telefon: 0221/470-6653

Veranstaltungshinweis: Zur Kritik des Antisemitismus

Vortragsreihe zur Gegenwart des Judenhasses

Das Referat für politische Bildung des AStA der Universität Bonn veranstaltet eine spannende Vortragsreihe, die wir euch ans Herz legen möchten.

Der nächste Vortrag wird am Dienstag, den 9. April um 20 Uhr im Hörsaal 8 (Uni Bonn) stattfinden. Das Thema lautet „Judenhass und falsche Gesellschaft: Über den Zusammenhang von Antisemitismuskritik und Kritik der politischen Ökonomie“
Halten wird den Vortrag Stephan Grigat aus Wien.

Ankündigungstext der Reihe

Dass der Antisemitismus bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, ist eine obligatorische Phrase jeder geschichtsbewussten deutschen Sonntagsrede. Welche Ranküne die heutigen Antisemit_innen umtreibt und wie sich der Hass auf Jüd_innen in einer Gesellschaft ausdrückt, in der sich niemand noch als Antisemit_in bezeichnet, wollen aber die Wenigsten genau wissen. Denn das empathische Wissen darum würde bedeuten, sich aller Wahrscheinlichkeit nach gegen die Ressentiments der eigenen Freund_innen und Verwandten richten zu müssen (wo doch die quantitative Sozialforschung feststellt, dass zwischen 15 und 25 Prozent der Einwohner_innen Deutschlands manifeste antisemitische Einstellungsmuster hegen).

Die Veranstaltungsreihe „Zur Kritik des Antisemitismus“ ist dementsprechend der Irritation und Bekämpfung jenes „ehrbaren Antisemitismus“ (Jean Améry) der Mitte verpflichtet, der – nach beflissener „Vergangenheitsbewältigung“ – an den Universitäten, in den Qualitätszeitungen sowie den Kirchen- und Moscheegemeinden fröhliche Urständ feiert. Kritik des Antisemitismus heißt demnach nicht, zu fragen, wie den Juden oder Israelis, sondern wie den Antisemit_innen und Antizionist_innen beizukommen ist.

Referenten der Reihe: Henryk M. Broder, Leo Elser, Stephan Grigat, Philipp Lenhard, Felix Riedel, Gerhard Stapelfeldt.“

Alle Ankündigungstexte via: www.antisemitismuskritik.wordpress.com

14. Sitzung des Studierendenparlaments

 Am Mittwoch, den 14. November findet um 18 Uhr im Hörsaal II (Hauptgebäude) die mittlerweile 14. Sitzung des Studierendenparlaments in in dieser Legislaturperiode statt. Durch die Neuwahl des 1. AStA-Vorsitzenden müssen alle AStA-Referent_innen und Vorstandsmitglieder neu gewählt werden, obwohl die AStA-Koalition weiterhin aus campus:grün, Jusos und dielinke.sds besteht.

Hier die voraussichtliche Tagesordnung.

TOP 1 Begrüßung & Formalia

TOP 2 Berichte

a)des AStA
b)weitere Berichte

TOP 3 Wahl AStA

TOP 4 Anträge

TOP 5 Verschiedenes

Demo: Verfassungsschutz auflösen! – Rassismus bekämpfen!

Am 10. November findet in Köln-Chorweiler, dem Sitz des Bundesamts für Verfassungsschutz, eine bundesweite Demonstration gegen diesen statt. Wir rufen zur Teilnahme an der Demonstration auf und unterstützen den Aufruf des Antifa AK Köln.

Kommt alle am Samstag, den 14 November, um 14 Uhr auf den Pariser Platz in Köln-Chorweiler

Deutsche Zustände Aufmischen! Rassismus und Faschismus den Boden entziehen

Aufruf des Antifa AK Köln zur Demonstration gegen den Verfassungsschutz am 10. November 2012 in Köln-Chorweiler.

Am 4. November 2011 wurde die Öffentlichkeit über das unfassbare Treiben eines „Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) informiert. Diese Gruppe zog 13 Jahre lang – von den staatlichen Behörden angeblich unbemerkt – mordend und Bomben werfend durch die Republik und tötete zehn Menschen.

Die Zeit der rassistischen Pogrome war Ausgangspunkt für den späteren NSU. In der herrschenden gesellschaftlichen Wahrnehmung sind diese Pogrome kaum präsent und wenn doch, werden sie als tragische historische Ausfälle betrachtet. Dabei sind die Nazi-Morde nur die Fortsetzung der Pogrome der 90er Jahre mit anderen Mitteln. Diese Marginalisierung der damaligen Pogrome im öffentlichen Bewusstsein und der rassistischen Gewalt heute wird auch ermöglicht durch ein mehrheitsgesellschaftliches Selbstverständnis als liberal und weltoffenen. Die Aufdeckung der NSU-Morde hat unmissverständlich vor Augen geführt, dass Nazis in diesem Land weiterhin töten und der Staat peinlich berührt wegschaut.

Die öffentliche Auseinandersetzung mit den NSU-Morden konzentriert sich auf die drei Täter_innen und ihre Unterstützer_innen. Die politisch-gesellschaftlichen Bedingungen des Mordens treten dagegen in den Hintergrund, so dass die Täter_innen und ihre Taten in ein mythisches Licht gerückt werden. Um dieser Mythologisierung des NSU entgegenzutreten, gilt es daher, die tagtäglichen faschistischen und rassistischen Angriffe und Morde in den Fokus zu rücken. Seit 1990 wurden laut der Antonio Amadeu-Stiftung 192 Menschen in rassistischer Motivation ermordet. Rassismus ist kein Randphänomen in der bürgerlichen Gesellschaft, sondern in ihrer sog. „Mitte“ verankert.

Die Illusion vom „demokratischen Staat“

Ein zentraler Bestandteil in der Diskussion um den NSU-Skandal ist der moralisierende Vorwurf des Fehlverhaltens einzelner Akteur_innen bzw. Institutionen in einem ansonsten doch funktionierenden Rechtsstaat. Dieser Staat, unter dessen Obhut sich die vermeintlichen „Pannen“ vollzogen, wird dabei nicht in Frage gestellt. Ganz im Gegenteil wird gerade von Kritiker_innen vermeintlicher staatlicher „Fehlleistungen“ immer wieder an den Staat appelliert, sich als vermeintlicher Garant für soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Stifter von „Freiheit und Gleichheit“ zu bewähren.

In dieser Form der Kritik drückt sich die stillschweigende Einverständniserklärung der Bürger_innen mit dem gewalttätigen und irrationalen Charakter der Demokratie aus. Der demokratische Staat als Gewaltapparat wird angerufen, um wenigstens den Anspruch auf das bürgerliche Glücksversprechen – einer „Chancengleichheit“ beim Zugang zu Kredit und Arbeit jenseits von Stand und Geburt – durchzusetzen. Doch der Schlachtruf der „Freiheit und Gleichheit“ ist schlechter als sein Image. Er impliziert das Kommando der kapitalistischen Herrschaftsordnung, deren reibungslosen Ablauf der bürgerliche Staat garantieren soll. Eine Herrschaft, die auf der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft beruht und die Individuuen in eine allgegenwärtige Konkurrenz zueinander setzt. Ein verhängnisvolles Ganzes, das jede_n Einzelne_n in die scheinbare Rolle eines ohnmächtigen Objektes versetzt. Rechtsstaat, Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind elementare Formeln eines auf Unterdrückung, Gewalt und Ungleichheit fußenden bürgerlichen Regimes und seiner kapitalistischen Ausbeutung, das nicht verbessert, sondern abgeschafft gehört.
Mit den Mitteln des Rechts und der bloßen Forderung nach Demokratisierung ist eine auf fortschrittliche Veränderung gerichtete Perspektive nicht zu eröffnen. Ausgangspunkt der kritischen Beurteilung staatlichen Verfahrens im NSU-Skandal bleibt daher die Staatskritik. Wer von der Demokratie nicht reden will, sollte vom Faschismus schweigen.

Verfassungsschutz, Extremismustheorie und die „goldene Mitte“

Wird die oben angesprochene Empörung über vermeintlich staatliche Fehlleistungen mal konkretisiert, wendet sie sich hauptsächlich gegen den Verfassungsschutz (VS). Eine aufgebrachte, liberale Politik- und Medienlandschaft echauffiert sich über die stille Aktenvernichtung, der zügellosen Personalpolitik in der Rekrutierung der V-Leute und der rücksichtslosen Informationspolitik, kurz: der viel zu geheimen Umtriebe dieser Institution. Zusammengefasst mündet diese Kritik in der Forderung nach demokratischer Transparenz bzw. Offenlegung der Arbeitsweise des VS. Gerne wird dabei unterschlagen, dass es sich bei dem VS offiziell um ein geheimdienstliches Organ handelt. Ein solcher Dienst, der rechtlich und gesetzlich abgesegnet operiert, ist seinem Wesen nach auf jene beklagten Geheimdienst-Methoden angewiesen. Polemisch kann man also fragen: Was wäre denn ein gläserner VS ohne V-Leute? Dieser liberale Diskurs fragt nicht nach dem Zweck und der Form dieses Geheimdienstes, sondern dreht sich allein um seine immanente Funktionsweise, seine Überprüfung auf „rechtskonformes Handeln“ und seine „demokratische Kontrolle“. Im Grunde genommen besteht solche Kritik darin, das demokratische Publikum an die Notwendigkeiten des Geheimdienstkampfes gegen die Feinde des bürgerlichen Staates und dessen Institutionen im Namen der Verteidigung der demokratischen Freiheits- und Menschenrechte zu gewöhnen.

Daher muss auch die hegemoniale Erzählung einer zu schützenden „demokratischen Gesellschaft“ kritisch hinterfragt werden. In dieser Logik regiert die Toleranz ausschließlich gegenüber den eigenen Spielregeln. Wer sich ernsthaft dagegen stellt, gilt als Gefahr. Dabei wird nicht weiter unterschieden, ob es sich um einen vermeintlichen „Antikapitalismus“ von völkischen Freaks oder um emanzipatorische Bestrebungen gegen die bestehenden Verhältnisse zugunsten der befreiten Gesellschaft handelt; das Kredo lautet: extrem ist extrem. Dass sich der „Kampf gegen Extremismus“ traditionell gen links wendet, drückt sich u.a. im antikommunistischen Gründungsmanifest des VS („politischer Krieg gegen den Kommunismus“) aus. Dieses Schema der vermeintlich befriedeten „goldenen Mitte“ und diverser, bedrohlicher Abweichungen impliziert einen ideologischen Katharsis-Effekt; alle ideologischen Erscheinungsformen von Rassismus, Antisemitismus usw. können an die sog. „Extreme“ abgeschoben werden, die bestehende Ordnung hält ihre Weste vermeintlich weiß und stellt sich selbst eine trügerische Urkunde für Demokratie, Toleranz und Freiheit aus.

Demokratischer und institutioneller Rassismus

Rassistische Einstellungen finden sich auch bei stolzen Demokrat_innen der „Mitte“. Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda haben gezeigt, dass rassistische Aufläufe und Pogrome keine reinen Nazi-Angelegenheiten sind.
Der demokratische Rassismus ist kein Ausdruck individueller Dummheit, sondern entspringt aus bürgerlichen Verhältnissen. Die in ihrer bürgerlichen Existenz beständig bedrohten Individuen suchen nach legitimierenden Grundlagen und finden sie unter anderem in Vorstellungen vorgesellschaftlicher Gemeinschaften von Nation und Rasse. Diese vermeintlichen Schicksalsgemeinschaften bieten Halt und Wärme in einer unberechenbaren und feindlichen Welt der permanenten Bedrohungslagen. In diesen Gemeinschaften – so die Vorstellung – stehen sich die Menschen nicht mehr im kapitalistischen Verwertungszusammenhang gegenüber, sondern in partnerschaftlicher Eintracht. Die Identifikation mit der vorgestellten, eigenen Schutzgemeinschaft funktioniert allerdings nur in Abgrenzung zu den vorgestellten „Anderen“. Auf diese „Anderen“ werden Eigenschaften projiziert, die den eigenen Ängsten und Entsagungen entsprechen. In der Diffamierung der „Anderen“ als minderwertig zeichnet sich die eigene Angst ab, selbst einmal im kapitalistischen Wettbewerb den Anforderungen nicht zu entsprechen und sich deshalb außerhalb des konstruierten Kollektivs zu sehen.

Bürger_innen finden ihre eigene rassistische Menschensortierung dabei von einem demokratischen Rassismus des bürgerlich-demokratischen Staates bestätigt. Die Sortierung in In- und Ausländer_innen, in legale und „Schein“-Asylsuchende, in „Integrationswillige und –verweigerer“ sind nur einige Stichpunkte des herrschenden demokratisch-rassistischen Politikbetriebs. Sowohl bei Politiker_innen als auch bei ihrem Wahlvolk sind Vorstellungen von einem biologistisch oder kulturalistisch konstruierten „Staatsvolk“ vorhanden, demgegenüber „Fremde“ als Bedrohung erscheinen müssen. Nur in dieser Entgegensetzung wird das Staatsvolk real. Solche Vorstellungen wirken der ökonomischen Rationalität des Staates als ideellem Gesamtkapitalisten nicht entgegengesetzt, sondern unterstützend. Je nach Konjunktur ist es für Staat und Kapital in unterschiedlichem Maße vorteilhaft, Einwanderer_innen als Arbeitskraftbehälter anzuziehen oder abzuwehren. Einerseits hat der Staat ein Interesse daran, eine „industrielle Reservearmee“ zu unterhalten, die Druck auf die Beschäftigten ausübt und die Löhne niedrig hält. Anderseits ist aus Sicht des Staates eine restriktive Grenzpolitik für die Interessen der nationalstaatlichen Kapitalverwaltung, die eine strikte Trennung von ökonomisch verwertbaren und unverwertbaren Menschen vorsieht, notwendig. Die grausamen Folgen dieser Politik sind vor allem an den südlichen Außengrenzen der Europäischen Union erkennbar, wo jährlich Tausende von Menschen beim Versuch der Einreise nach Europa sterben oder getötet werden.

Auch die rassistischen Ermittlungsverfahren der Polizei im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU sind keine Einzelfälle, sondern fester Bestandteil eines in sämtlichen Staatsapparaten verankerten institutionellen Rassismus. So werden in regelmäßigen Abständen Debatten über die sogenannte „Ausländerkriminalität“ angestrengt. In diesen Debatten wird Migrant_innen mittels „objektiver Statistiken“ unter Ausblendung sozialer Hintergründe eine höhere „kriminelle Energie“ angedichtet. Dabei werden einzelne Kriminalitätsbereiche bestimmten Gruppen von Migrant_innen zugeschrieben und somit ethnisiert. So sprechen Medien und Politiker_innen völlig selbstverständlich von „vietnamesischen Zigarettenschmugglern“, „polnischen Autodieben“ und „afrikanischen Dealern“. Dies ist ein Beispiel dafür, wie sich der demokratische Rassismus in seiner institutionellen Form reproduziert. Der institutionelle Rassismus der Staatsapparate verstärkt und legitimiert scheinbar den Rassismus aus der „Mitte der Gesellschaft“.

Was von der Erkenntnis des ideologischen Gehaltes von demokratischem sowie institutionellem Rassismus bleibt, ist daher nichts weniger als die Forderung der Abschaffung der gesellschaftlichen Zustände, die beides bedingen.

Verfassungsschutz auflösen!
Rassismus und Faschismus den Boden entziehen

13. Sitzung des Studierendenparlaments

 Am Montag, den 22. Oktober findet um 20 Uhr im Hörsaal II (Hauptgebäude) die mittlerweile 13. Sitzung des Studierendenparlaments in in dieser Legislaturperiode statt. Durch die Neuwahl des 1. AStA-Vorsitzenden müssen alle AStA-Referent_innen und Vorstandsmitglieder neu gewählt werden, obwohl die AStA-Koalition weiterhin aus campus:grün, Jusos und dielinke.sds besteht.
Hier die voraussichtliche Tagesordnung.

TOP 1 Begrüßung & Formalia
TOP 2 Berichte

a)des AStA
b)weitere Berichte
TOP 3 Wahl AStA
TOP 4 Anträge
TOP 5 Verschiedenes
Für das Präsidium des 57. SP

Kennenlerntreffen im WiSe 2012/13

Flyer KennenlerntreffenHerzlich willkommen im Wintersemester 2012. Wir sind eine parteienunabhängige Hochschulgruppe an der Uni Köln und beteiligen uns aktiv an der Hochschulpolitik. Dabei sind wir geschlechtergerecht und basisdemokratisch organisiert – alle dürfen sich auf ihre Weise einbringen und haben Mitspracherecht – hierarchische Strukturen innerhalb der Gruppe lehnen wir ab.

Einmal die Woche treffen wir uns in lockerer Runde, planen Aktionen und Veranstaltungen und diskutieren über politische Themen. Die Treffen finden jeden Dienstag um 19:30 Uhr im Raum C über der Studiobühne,
Universitätsstraße 16a, statt. Die genaue Wegbeschreibung findest du auf unserer Homepage.

Immer noch sind die Möglichkeiten studentischer Mitbestimmung stark eingeschränkt, zum Beispiel durch den undemokratisch ernannten Hochschulrat. Über diese Situation und die Möglichkeiten sich einzubringen möchten wir auf unserem Kennenlerntreffen am 16. Oktober (also in der 2. Semesterwoche) informieren. Außerdem werden wir unsere Gruppe, unsere Aktivitäten und die ‚demokratische‘ Struktur der Uni
vorstellen.

Im Anschluss möchten wir noch einen kurzen Film zeigen und darüber diskutieren. Es wird auch vegane & vegetarische Snacks und Getränke geben.

[osm_map lat=“50.924″ long=“6.931″ zoom=“17″ width=“450″ heiht=“450″ marker=“50.924,6.931″ marker_name=“wpttemp-green.png“ m_txt_01=“Raum C“ m_txt_02=“Universitätsstraße 16a“ m_txt_03=“50937 Köln“ m_txt_04=““ theme=“ol“ type=“Mapnik“]

Sitzung des Studierendenparlaments

Am Freitag, den 13. Juli 2012 um 18.00 Uhr findet in Hörsaal XVIII (Hauptgebäude) die 12. ordentliche Sitzung des 57. Studierendenparlaments ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen

TOP 1 Begrüßung & Formalia

TOP 2 Berichte und Anfragen
a) AStA
b) weitere Berichte

TOP 3 Wahlen
a) 1. AStA Vorsitzende_r
b) 2. AStA Vorsitzende_r
c) Finanzreferent_in
d) Politikreferent_in
e) Sozialreferent_in
f) Fachschaftsreferent_in
g) Wahlreferat 1 – Referent_in
h) Wahlreferat 2 – Referent_in

TOP 4 Anträge
a) Sprachliche Gleichstellung an der Uni Köln umsetzen

TOP 5 Verschiedenes

« Ältere Beiträge

© 2024 campus:grün köln

Theme von Anders NorénHoch ↑