Intransparenz bei Bayer-Kooperation mit der Uni

Bereits in der letzten grün:fläche haben wir uns mit dem Kooperationsvertrag zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG beschäftigt. Nun haben die Kritiker_innen dieser Zusammenarbeit durch den Landesdatenschutzbeauftragten Unterstützung bekommen. Seit 2008 arbeitet der Pharmakonzern auf verschiedenen medizinischen Gebieten mit der Uniklinik zusammen. Während die Uniklinik, als öffentliche Einrichtung, Grundlagenforschung betreibt und Patient_innenfälle liefert, stellt Bayer wissenschaftliche und finanzielle Mittel zur Verfügung. Solch ein Public-Private-Partnership-Modell ist zwar heute nicht mehr unüblich, allerdings handelt es sich bei der Zusammenarbeit mit der Universität Köln um die bis dahin weitreichendste des Landes.

Der steigende Einfluss von privaten Unternehmen auf öffentliche Einrichtungen wie Universitäten schlägt zunehmend hohe Wellen. Von Kritker_innen bemängelt wird vor allem die Tatsache, dass weder Bayer noch die Klinik sich dazu verpflichtet fühlen, ihren Kooperationsvertrag offen zu legen. Dies wirft natürlich einige Fragen auf – so ist zum Beispiel unklar, inwieweit der Vertrag zusammen erarbeitet wurde und wie viel Einfluss die Uniklinik auf die betriebenen Studien hat. Befürchtungen, dass die Ergebnisse vor ihrer Veröffentlichung Bayer vorgelegt werden müssen und eventuelle Misserfolge verschwiegen werden, stehen im Raum. Auf einen Fragenkatalog an die Vertragspartnerinnen, unterzeichnet von verschiedenen Verbänden und Organisationen, wurde bislang nicht reagiert. Als Grundlage für ihre Verschwiegenheit verweisen Uniklinik und Bayer auf das 2002 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz des Landes (IFG NRW), das einerseits zwar regelt, welche Informationen von öffentlichem Interesse sind und daher zugänglich gemacht werden müssen, solche aus dem Bereich Forschung und Lehre jedoch gleichzeitig davon befreit, eingesehen werden zu können. Es entstünde ein Wettbewerbsnachteil und eine Gefährdung von Betriebsgeheimnissen, sollte der Vertrag publik gemacht werden.

Im Juli äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftrage Ulrich Lepper zu diesem Fall. Er unterstützt die Forderung der Kritiker_innen, den Vertrag offen zu legen und sieht keinen Einschnitt in die Wissenschaftsfreiheit. Es ginge darum, Rahmenbedingungen des Vertrags zu veröffentlichen, aus denen keine Schlüsse über Forschungsinhalte oder aktuellen Forschungsstand zu ziehen seien. Rechtlich bindend ist die Aussage des Datenschutzbeauftragten jedoch nicht. Daher ist vorerst nicht damit zu rechnen, dass sich die Universität von dieser Empfehlung umstimmen lässt. Durch ihren Pressesprecher, Dr. Patrick Honecker, ließ sie bereits verlauten, dass die Wissenschaftsfreiheit höher eingeschätzt werde als die Informationsfreiheit. Es wird Zeit für klare, gesetzliche Richtlinien, die sich mit der wachsenden Zahl solcher Partnerschaften befassen.

Das vollständige Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragen kann auf der Webseite der Coordination gegen Bayer-Gefahren, http://www.cbgnetwork.de, eingesehen werden.

(von Philip Oeser)