Am 18. Juni fand eine Podiumsdiskussion zum neuen Polizeigesetz in NRW statt. Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW plant neben einigen anderen Bundesländern einen Ausbau der Handlungsspielräume für die Polizei, der in Bayern schon beschlossen wurde. Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“, der die Polizeitätigkeit von einer konkreten Gefahr in den Bereich der Vermutung einer Gefahr vorverlagert. Verbrechen weit im Vorfeld verhindern zu wollen, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen. Betroffen von diesen Eingriffen können potentiell jedoch alle Menschen sein. Es kann schon reichen, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Das 6. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes – Sicherheitspaket I – soll noch im Herbst verabschiedet werden. Die bereits bestehenden präventiven Befugnisse der Polizei werden dadurch erweitert – aber was passiert da eigentlich? Was kommt da auf uns zu? Was ergibt sich daraus für jede*n Einzelne*n im Alltag? Ist das mit unseren Grundrechten vereinbar? Oder sind die Erweiterungen der Handlungsspielräume der Polizei doch notwendiger, als angenommen? Zu diesen sowie anderen Fragen wurde an dem Abend diskutiert.

 

 

Podiumsteilnehmer*innen:

  • Dr. Nikolaos Gazeas (Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter der
    Universität zu Köln, juristischer Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren)
  • Tobias (DigitalCourage)

Organisiert von campus:grün und dem Bündnis „Nein! Zum neuen Polizeigesetz NRW“.