Unsere Forderungen an das Hochschulgesetz haben wir zuletzt gemeinsam mit andere grünen Hochschulgruppen in NRW diskutiert.

Die Langfassung dieser Forderungen findet ihr auf der Webseite der Landeskoordination campus:grün.

Finanzierung der Hochschulen

  • Hochschulen müssen aus Landesmitteln ausfinanziert werden; die Grundfinanzierung der Lehre richtet sich zumindest nach der 1,5 fachen Regelstudienzeit
  • Ausschluss der Beteiligung Studierender an der Finanzierung der Hochschule über (Langzeit-) Studiengebühren oder andere vor- oder nachgelagerte Gebührenmodelle
  • Vollständige Offenlegung von Drittmittelzugängen und Ablehnung der Entwicklung der Hochschulen zu wirtschaftlich orientierten Unternehmen

Hochschulrat – Kompetenz der Hochschule

  • Abschaffung des Hochschulrates und Rückführung der Kompetenzen in den Senat

Partizipation, Leitbild und Transparenz – Demokratische Hochschule

  • Viertelparitätische Besetzung aller akademischer Gremien durch die Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende)
  • Offene Diskussion über das Leitbild der jeweiligen Hochschule unter Beteiligung aller Gremien; Ausrichtung dessen an guter Bildung, attraktiver Lehre und nachhaltiger Forschung
  • (Hochschul-) öffentliche Tagungen aller Gremien (mit Ausnahme von Personalangelegenheiten), rechtzeitige Bekanntgabe von Sitzungsterminen sowie Veröffentlichung von Protokollen
  • Unbeschränkter und kostenfreier Zugang sämtlicher hochschuleigener Forschungsergebnisse (Open Access )

Bologna-Reform

  • Eingestehen der Fehler bei der Bologna-Reform und Umsetzung der dringend notwendigen Änderungen
  • Rückkehr zu einem Studium mit einem individuellen Studienverlauf und flexibler Studienzeitplanung, das die Studierbarkeit der Studiengänge durch angemessene Stofffülle und Prüfungsdichte sowie einem Mobilitätsfenster ermöglicht
  • Wir fordern eine Verwirklichung der tatsächlichen Studierbarkeit des Studiums innerhalb einer Regelstudienzeit, durch Aufgabe der starren Modularisierung (Überstrukturiertheit) von Studiengängen zugunsten eines verpflichtenden Anteils flexibel wählbarer, allgemeiner Studien
  • Ökonomische Faktoren, wie z.B. Bafög dürfen nicht an die Regelstudienzeit gebunden werden

Studienplätze / Studienbedingungen / Zugangsvoraussetzungen / Fächervielfalt / Arbeitsbedingungen und Hochschulkarriere

  • Erhalt der Fächervielfalt und offensive Unterstützung der kleinen Fächer
  • Sicherstellung ausreichender Studienplätze vor allem in den Fächern bei denen ein Mangel an Studienplätzen besteht (Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher und politischer Ereignisse, wie z.B. den doppelten Abiturjahrgängen)
  • Studienplatzvergabe nach transparenten und egalitären Prinzipien, d.h. insbesondere Ausschluss jeglicher Zurückhaltung von Studienplätzen und Überdenken des Numerus Clausus als Ausschlag gebendes Kriterium zur Vergabe von Studienplätzen
  • Verankerung einer Garantie auf einen Masterplatz für Bachelor-Absolvent*innen im Hochschulgesetz ohne Beschränkung eines Numerus Clausus und ohne Inkaufnahme von Wartezeiten
  • Abschaffung der Anwesenheitspflicht an Hochschulen
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit anstatt der Gleichheit erworbener Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel innerhalb des Bachelor-/Master-Systems
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in Hochschulen tätigen Personen unter Berücksichtigung des finanziellen Mehrbedarfs (Tarif); studentische Personalvertretung, keine prekäre Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen

Geschlechtergerechte Hochschule

  • Erhöhung des Frauenanteils zur gleichberechtigten Teilhabe durch eine Frauenquote nach dem Kaskadenmodell
  • Implementierung einer Steuerungsgruppe „Gleichstellung“ auf Rektoratsebene mit Vertreter*innen aus den Fachbereichen / Fakultäten
  • Nachhaltige Kontrolle der Zielvorgaben in Verantwortung der Fakultäten, nicht nur der Gleichstellungsbeauftragten
  • Finanzielle Gewährleistung einer Vollzeitstelle für Gleichstellung an jeder Hochschule und Schaffung einer studentischen Stelle ausschließlich für die studentischen Belange der Gleichstellung

Internationalität und Diversity – Diskriminierungsfreie Hochschule

  • • Diskriminierungen von Menschen muss auf allen Ebenen entgegen gewirkt werden
  • Keine Zugangsbarrieren an Hochschulen von Menschen insbesondere aufgrund einer Behinderung, des Glaubens, Geschlechts, Lebensalters, der Nationalität oder ihrer Sexualität; Unterstützung des „Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ der Landesregierung
  • Vollzeitstelle auf Rektoratsebene zur Sicherstellung der Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Menschen und verstärkte Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Einführung verpflichtender Schulungen, sowie Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen für die Beschäftigten des Studierendensekretariats und regelmäßige Evaluation dieser Stellen

Lehrer*innenausbildung

  • Stärkung des Stellenwerts der Lehrer*innenausbildung im Hochschulgesetz und Garantie eines berufsqualifizierenden Abschlusses (Master of Education) ohne Wartezeit und an derselben Hochschule für alle Studierende mit einem ersten Bachelor Abschluss
  • Stärkere Gewichtung der (Fach-) Didaktik und Erziehungspädagogik in der Lehrer*innenausbildung und angemessene und gesetzlich festgeschriebene Entlohnung des Praxissemesters
  • Gemeinsames lebenslanges Lernen und Inklusion müssen feste Bestandteile der Ausbildung werden

Familiengerechte Hochschule

  • Flächendeckender Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten und Einführung von Familienbüros an jeder Hochschule, sowie vorrangige Berücksichtigung Studierender mit Kindern bei der Zulassung für zahlenmäßig beschränkte Lehrveranstaltungen und Einführung eines Teilzeitstudiums