Änderungsantrag zur Geschäftsordnung (GO) des Studierendenparlaments (SP) der Universität zu Köln
vom 13. November 2003

Campus:grün Köln beantragt:

Ergänzung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments um folgenden Absatz in
VI. Verlauf der Sitzung
§ 16 Beginn und Ende der Sitzung
nach „(3)“ werde eingefügt:

(4) Das Präsidium ist aufgefordert auf Antrag eines Mitglieds des Studierendenparlaments festzustellen, ob Alkohol während der Sitzung von Mitgliedern des Studierendenparlaments konsumiert wird. Sollte dies der Fall sein, so hat das Präsidium eine Mahnung an die konsumierenden ParlamentarierInnen auszusprechen.
Sollte sich der Vorgang wiederholen und ein weiteres Mal auf Antrag eines Studierendenparlamentsmitglieds festgestellt werden, dass Alkohol konsumiert wird, werden die dies wiederholt konsumierenden Mitglieder vom Präsidium für den Rest der Sitzung des Saales verwiesen.

Begründug:
Wir sind ein demokratisches, studentisches Gremium. Um zu verdeutlichen, dass wir uns nicht auf Stammtischniveau verständigen, sondern politischen Meinungsaustausch betreiben, sollten wir uns konzentriert mit den Themen auseinander setzen und unseren MitdiskutantInnen den gebührenden Respekt entgegenbringen. Dies geschieht nicht, wenn im Sitzungssaal klappernde Bierflaschen zu hören sind und sich einbringende Personen aufgefordert sind gegen eine grölende Masse zu reden.
Wir wollen klar stellen, dass wir prinzipiell nichts gegen Alkoholkonsum haben, allerdings ist das eine private Angelegenheit, welche nicht in eine Sitzung gehört.