Hintergrund: Die Ärztin Kristina Hänel kämpft seit geraumer Zeit für das Recht, dass sie als Ärztin, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführt, auch über dieses Angebot informieren darf. Der § 219a StGB verbietet dies ihr und anderen Ärzt*innen derzeit, weil solche Informationen als „Werbung“ gelten. Dies nimmt schwangeren Personen die Möglichkeit sich umfangreich zu informieren. Der § 219a gehört abgeschafft! Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah Kristina Hänel sich nun gezwungen die Informationen endgültig von ihrer Webseite zu nehmen. Sie darf nicht informieren, wir aber schon! Dies möchten wir hier nun dauerhaft tun:

Eine Liste mit Kliniken und Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit weiteren Informationen wie Methoden und Sprachangebot findet ihr hier: https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/praxen-kliniken-und-einrichtungen/

Außerdem findet ihr hier die Flyer, die Kristina Hänel bis jetzt auf ihrer Webseite zur Information angeboten hat in Deutsch, Englisch und Türkisch:

Letztlich können wir euch auch nur empfehlen Kristina Hänel und andere in ihrem wichtigen Kampf zu unterstützen. Diesen könnt ihr z. B. auf Twitter verfolgen.