Stand: 26.01. 2010

Präambel

campus:grün Köln versteht sich selbst als antifaschistisch, ökologisch, globalisierungskritisch, emanzipatorisch, sozial, pazifistisch und basisdemokratisch.
Wir sind unabhängig von der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

§ 1 Name und Sitz

campus:grün Köln ist eine hochschulpolitische Interessengemeinschaft von Studierenden. Ihr Sitz ist die Universität zu Köln.

§ 2 Zweck und Aufgaben

campus:grün Köln strebt die Interessenvertretung aller Studierenden der Universität zu Köln, sowie die Teilnahme an der politischen Willensbildung der Studierenden unter demokratischen Grundsätzen an. Zu diesem Zweck nimmt campus:grün Köln an den universitären Wahlen teil.
Zudem sehen wir politische Bildungsarbeit als eine unserer grundlegenden Aufgaben an.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied von campus:grün Köln kann werden, wer sich zu den Grundsätzen und Zielen der Gruppe bekennt, an der Universität zu Köln immatrikuliert ist und seinen Beitritt erklärt.
2. Die Kandidatur für eine konkurrierende Wahlliste ist mit der Mitgliedschaft bei campus:grün Köln nicht vereinbar und kann zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Gruppe führen.
3. Die Mitarbeit bei campus:grün Köln ist grundsätzlich in allen Bereichen erwünscht. Mitglieder faschistischer oder rechtsradikaler Organisationen oder deren SympathisantInnen sowie Burschenschaftler sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
4. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Exmatrikulation oder durch Tod.
2. Ein Ausschluss aus campus:grün Köln kann auf schriftlichen Antrag mit 14-tägiger Frist 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden, sofern aus wichtigen Gründen eine Fortführung der Mitgliedschaft nicht möglich ist.

§ 5 Mitarbeit

Jedes Mitglied hat das Recht,
a) an der politischen Willensbildung der Gruppe in der üblichen Weise, z. B. durch Aussprache, Anträge usw. mitzuwirken.
b) an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

§ 6 Organe von campus:grün Köln

Die Organe von campus:grün Köln sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal je Semester durch den Vorstand einzuberufen.

2. Zu Mitgliederversammlungen ist jedes Mitglied mindestens 3 Tage vorher per eMail unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung, einzuladen.

3. Eine Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern unverzüglich durch den Vorstand einzuberufen.

4. Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, solange die Versammlung keine abweichende Regelung trifft.

5. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen) gefasst, soweit nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist.

6. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
– Wahl bzw. Abwahl des Vorstands,
– dessen Entlastung,
– Satzungsänderungen,
– Aufstellung der KandidatInnen für die Studierendenparlaments- und Gremienwahlen der Universität zu Köln, der Studierendenschaft und des Studentenwerks. Jedes Mitglied von campus:grün Köln hat Anrecht auf einen Listenplatz
– sowie die Beschlussfassung über (Wahl-)Programme und die Einrichtung von Arbeitsgruppen.

§ 8 Der Vorstand

1.Die Mitgliederversammlung wählt, möglichst in der dritten Woche nach Vorlesungsbeginn jedes Semesters, einen Vorstand. Dieser besteht aus zwei SprecherInnen, davon mindestens eine Frau, und einem/einer SchatzmeisterIn. Die Amtszeit beträgt 1 Semester. Der Vorstand wird paritätisch besetzt. Die Frauenversammlung kann die Quote in Ausnahmefällen öffnen.

2. Der Vorstand kann von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten abgewählt werden. Die Abwahl ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Abwahlbegehren in einer Einladung per eMail zur Mitgliederversammlung angekündigt wird. Ergänzungswahlen sind dann in derselben Sitzung durchzuführen.

3. Der Vorstand entscheidet über die Einberufung der Mitgliederversammlung und schlägt eine Tagesordnung vor, führt die Geschäfte und verwaltet die finanziellen Mittel von campus:grün Köln.

4. In aktuellen politischen Fragen übernimmt der Vorstand die Initiative, bis die Mitgliederversammlung ihm durch ihre Beschlüsse Richtlinien gibt. Er koordiniert die Arbeitsgruppen und die hochschulpolitische Arbeit.

5. Vorstandssitzungen sind für Mitglieder von campus:grün Köln öffentlich.

6. Der Vorstand ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen. Ausgaben, die als Einzelbetrag 50,00 € übersteigen, bedürfen der
Zustimmung des Vorstandes; Ausgaben die als Einzelbetrag 200,00 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

7. campus:grün hält sich an die Trennung von Amt und Mandat.

8. In Ausnahmefällen kann die Trennung von Amt und Mandat (§ 8 Nr. 7) für nur ein Vorstandsmitglied vorübergehend aufgehoben werden. Die Abstimmung hierüber muss ohne Gegenstimme erfolgen.

§ 9 Satzungsänderungen

1. Diese Satzung kann von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) geändert werden.

2. Änderungen der Satzung sind nur bei Einhaltung der Antragsfrist von 14 Tagen möglich.

§ 10 Auflösung

1. Die Auflösung von campus:grün Köln kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3- Mehrheit beschlossen werden.

2. Über die Verwendung der Finanzen entscheidet die Mitgliederversammlung bei Auflösung.

3. Für eine Verschmelzung von campus:grün Köln mit anderen Hochschulgruppen gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.

§ 11 Inkrafttreten

1. Die Satzung tritt am Tage nach der Beendigung der Mitgliederversammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.

2. Gleiches gilt für Satzungsänderungen.

3. Diese Satzung wurde am 14.06.2007 in Köln beschlossen.