Der Begriff des zivilen Ungehorsams kommt immer dann auf, wenn z.B. wieder mal ein Castortransport durchs Land rollt, oder rechtsextrem gesinnte Menschen versuchen ihre faschistischen Parolen öffentlich zu verbreiten. Aber was genau ist denn das „ziviler Ungehorsam“? Legal ,nicht legal? Nötig, unnötig? Welche Aktionen fallen darunter?
Diese Fragen versuche ich zu beantworten, jedoch sei eins von vornherein gesagt, dieser Begriff ist schwer zu fassen und genau das macht ihn aus.
Ziviler Ungehorsam wird fälschlicher Weise oft mit Revolution oder Umsturz assoziiert, das Gegenteil ist der Fall. Es geht um eine Form von politischer Partizipation, bei der die Bürger_innen bewusst gegen das bestehende Recht verstoßen, um zu symbolisieren, dass ihr „ Gewissen Widerspruch aus Gehorsam gegenüber höherrangigen, der Verfassung jedoch zu Grunde liegenden Menschenrechten verlangt“ (Elke Steven: Ziviler Ungehorsam, in: Ulrich Brand et al: ABC der Alternativen, Hamburg (VSA) 2007, S. 262f.). Dabei bewegt er sich im Spannungsfeld zwischen eben diesem bestehenden Recht, dem er als Staatsbürger unterworfen ist und den von seinem Gewissen vorgegebenen Gerechtigkeitsnormen. Die Beteiligten müssen dabei immer das Gesamtwohl im Auge haben und das Ziel verfolgen durch die Regelüberschreitung auf herrschendes Unrecht aufmerksam zu machen. Dabei muss die unbedingte Bereitschaft bestehen sich den strafrechtlichen Konsequenzen zu stellen. Weiterlesen