Über eine Woche lang haben Menschen auf unserer Facebook- Seite ihre Solidarität mit Flüchtlingen bekundet. Anlass hierfür war die Räumung der durch Flüchtlinge besetzten Schule in Berlin Kreuzberg. Wir möchten uns als Campus:grün Köln deutlich von der Räumungsaktion distanzieren, die zu einem Großteil von der grünen Partei in Kreuzberg – Friedrichshain zu verantworten ist und uns für eine humanere Asylpolitik in Deutschland einsetzen.
Hier möchten wir noch ein mal die wichtigsten Facts im Bezug auf Flüchtlinge sammeln und mit stumpfen Vorurteilen wie „die haben doch eh alle keinen Bock zu arbeiten“ aufräumen.
Asyl bedeutet laut Wikipedia:
- einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl);
- den Schutz vor Gefahr und Verfolgung;
- die temporäre Aufnahme Verfolgter.
Recht auf Asyl in Deutschland hat:
Jede Person die mit staatlichen Mitteln politisch verfolgt wird, sei es auf Grund der politischen oder religiösen Überzeugung, oder auf Grund von anderen Merkmalen die „ihr Anderssein prägen“. „Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Sichere Drittstaatenregelung:
De facto sind alle Menschen, die zwar in ihrem Heimatland politisch verfolgt wurden, dann aber über den Landweg über einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind in dem es keine politische Verfolgung gibt von der Beantragung von Asyl in Deutschland ausgeschlossen.
Sogenannte sichere Drittstaaten sind die Mitgliedsländer der europäischen Union, sowie Norwegen und die Schweiz – Deutschland ist somit umgeben von sicheren Drittstaaten, und kann somit rechtmäßig Flüchtlinge beispielsweise nach Italien abschieben.
Sichere Herkunftsstaaten:
Sichere Herkunftsstaaten werden anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges festgelegt. Bewertet wird hierbei unter anderem die politische Stabilität und die Achtung der Menschenrechte im Land. Asylsuchende die aus einem dieser sicheren Herkunftsstaaten kommen werden kategorisch von Asylverfahren ausgeschlossen. Als sichere Herkunftsstaaten gelten momentan alle EU – Mitgliedsstaaten, Ghana, Rumänien, Senegal, Bulgarien. Diese Regelung hat zur Folge das Asylsuchende in Deutschland sich regelmäßig gezwungen fühlen ein falsches Herkunftsland anzugeben, welches nicht unter die sichere Herkunftsstaaten Regelung fällt.
Flughafenregelung:
Die Flughafenregelung sieht vor das Menschen die mit keinen oder gefälschten Papieren oder aus einem sicheren Drittstaat, Ghana oder Senegal, eingereiste, bis zum Abschluss des Asylverfahrens im Transitbereich des Flughafens verweilen müssen. Die Verwahrung darf dabei maximal 19 Tage dauern.
Unterbringung
Für Asylsuchende und Geduldete ist eine Unterbringung in Wohnheimen und Lagern vorgesehen, in denen oft grausame Bedingungen für unsere Mitmenschen herrschen: schlechte sanitäre Anlagen, Unterbringungen von bis zu 8 Menschen in einem Raum, keine Privatsphäre, schlechte oder keine Anbindung an die Innenstädte. Manche Bundesländer allerdings nutzen den Ermessensspielraum der im Gesetz vorgesehen ist und bringen Asylsuchende teilweise dezentral in Wohnungen unter. Wie sich gezeigt hat ist dies nicht nur positiv für das selbstbestimmte Leben, sondern auch günstiger für die Staatskassen.
Residenzpflicht und Bewegungsfreiheit
Die Residenzpflicht zwingt Flüchtlinge dazu ihren Wohnbezirk oder teilweise ihr Bundesland nicht ohne vorher eingeholte Sondergenehmigung verlassen dürfen. Möchten sie beispielsweise ihre Verwandten außerhalb ihres zugeteilten Bereichs besuchen müssen sie erst einen Antrag stellen.
Arbeitsrecht für Asylant*innen und Asylsuchende:
Für Flüchtlinge ist es nicht möglich in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis zu Arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Das Verfahren um diese zu beantragen ist oft langwierig und wird durch bürokratische Hürden erschwert. Asylsuchenden und Geduldeten ist es in Deutschland verboten in den ersten 9 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Tätigkeit aufzunehmen. Aber auch danach ist es schwerlich möglich für sie einen Job zu finden: Schuld daran ist die Regelung der „bevorrechtigten Arbeitnehmer“ – bewerben sich nämlich noch Deutsche oder EU – Bürger auf den gleichen Job haben sie gesetzlich Vorrang. Nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland ist es Ihnen dann möglich ohne diese Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt zu partizipieren.
Gutscheinsystem
In vielen Landkreisen und Bundesländern werden Flüchtlinge dazu gezwungen mit Gutscheinen Lebensmittel und Hygieneartikel einzukaufen, die sie direkt als Flüchtlinge ausweisen. Auch in der Auswahl der Artikel die gekauft werden sind sie nicht frei sondern unterliegen Einschränkungen.
„Verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ und Ethnic Profiling:
Laut Wikipedia:
Racial Profiling tritt auf:
- Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, Zügen und im Grenzbereich bei Menschen, die äußerlich ein „ausländisches Aussehen“ haben.
- Bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch Personenkontrollen von Moscheebesuchern oder „muslimisch aussehender“ Personen und bei der entsprechend motivierten Rasterfahndung.
- Bei Fällen, wo Strafverfolgungsbehörden gegen ethnisch definierte „übliche Verdächtige“ vorgehen[2], wie z.B. in den USA bei verstärkten Kontrollen von schwarzenFahrzeughaltern (Driving While Black)
Diese Praxis der Polizeiarbeit führt zu starker Diskriminierung von ausländisch (aussehenden) Mitmenschen und führt zu Grenzüberschreitungen seitens der Polizei.
In vielen dieser Punkte zeigt sich mit welch unmenschlichen Bedingungen Asylsuchende hier in Deutschland zu kämpfen haben. Wir fordern geschlossen die Verbesserung der Aysl-Gesetzgebungen! Jeder Mensch, unabhängig davon ob er Glück oder Unglück mit seinem Geburtsort hatte sollte die gleichen Möglichkeiten haben wie jeder andere.
Larissa Janz (Larissa.Janz@campusgruen.de)
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