Open Access wird der freie (d.h. kosten- und barrierefreie) Zugang zu wissenschaftlicher Literatur genannt. Dieser bietet eine Chance zur Demokratisierung sowie einen weltweiten gleichberechtigten Zugang zur Wissenschaft.

Wissenschaft muss frei verbreitet werden, um Allen zu dienen

Seit jeher bemühen sich Wissenschaftler_innen, die Ergebnisse ihrer Forschung dauerhaft zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Forschung sollte also möglichst breit sein, um dauerhaft zu bleiben. Dies steht dem Urheberrecht, das in Deutschland gilt, diametral entgegen. Dieses soll die Urheber_in von geistigem Schaffen schützen und somit eine unkontrollierte Verbreitung dieses Schaffens verhindern.

Bei wissenschaftlichen Publikationen werden die Erkenntnisse in neue Forschungen aufgenommen. Die Forschungsergebnisse sollen sich gegenseitig inspirieren.
Wissenschaftliche Publikationen sollen zur Mehrung gesellschaftlichen Wissens beitragen und werden zudem oftmals staatlich finanziert. Ist in anderen Bereichen staatlicher Finanzierung die Verfügbarkeit der Erzeugnisse selbstverständlich (z.B. bei der Bundeszentrale für politische Bildung), so wird diese durch das Verlagswesen in der Forschung im großen Umfang eingeschränkt. Wissenschaftsinstitute, Bibliotheksverbände und die Hochschulrektorenkonferenz setzten sich in der Berliner Erklärung von 2003 das Ziel, einen weltweiten kostenfreien Zugang zu Wissen zu erreichen, also „Open Access“ umzusetzen.

Einschränkung des Zugangs zu Wissen für Wissenschaftler_innen

Hauptbezugsquelle für wissenschaftliche Literatur in Studium und Forschung ist die Bibliothek. Diese bietet für Forscher_innen und Student_innen zumeist die Grundlage für ihre Recherchen. Hauptbestandteil von Bibliotheken sind einerseits Fachbücher, auch Monographien genannt, andererseits wissenschaftliche Fachzeitschriften, auch Journals. Fachbücher werden über die Verlage bestellt und sind dann Teil des Bestands der Bibliothek. Zeitschriften hingegen werden von Bibliotheken in Abonnements von Verlagen bestellt und dann den Wissenschaftler_innen zur Verfügung gestellt. Der Preis für die Bibliothek richtet sich hierbei nach der Anzahl der Nutzer_innen und dem Renommee der Zeitschrift.

Zusätzlich zu den Büchern und Zeitschriften haben sich E-Books und E-Journals etabliert und bieten oftmals unkomplizierten Zugang zu Literatur von Zuhause oder aus dem Universitätsnetz. Was für viele EDV-versierte Forscher_innen eine starke Vereinfachung des Zugangs zu Wissen darstellt, hat sich für die Bibliotheken zu einem großen Problem entwickelt.

Die Verlage befürchteten durch die Digitalisierung und damit größere Verbreitungsmöglichkeit einen Wegfall ihrer Finanzierung. Der Nationale Forschungsrat in den USA nannte die daraus resultierenden Probleme das digitale Dilemma. Gemeint ist der Konflikt zwischen den möglichen Potenzialen, die sich durch den Einsatz neuer Technologien für das wissenschaftliche Publizieren eröffnen und den gleichzeitigen Einschränkungen, die in den privaten Verwertungs- interessen der Rechteinhaber (Verlage) begründet liegen.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich zudem auf dem Publikationsmarkt für universitäre Forschung eine immer höhere Konzentration von Anbieter_innen herausgebildet. Einerseits zeigt sich eine Dominanz einiger weniger Verlage. Andererseits hat sich in vielen Forschungsdisziplinen eine einzige Zeitschrift als marktdominant erwiesen und hat somit eine bessere Verhandlungsbasis gegenüber den Bibliotheken.

Die Digitalisierung und die Konzentration von Zeitschriften und Verlagen führte zur sogenannten Zeitschriftenkrise der 1990er Jahre. Besonders im naturwissenschaftlichen Bereich nutzten die Verlage ihre guten Verhandlungsbedingungen aus, um einen starken Anstieg in den Abonnementpreisen für Zeitschriften durchzusetzen. Infolge dessen konnten sich einige Hochschulbibliotheken die Versorgung mit aktueller Literatur nicht mehr leisten. Für Forscher_innen bedeutete das natürlich eine starke Einschränkung ihrer Forschungsmöglichkeiten.

Die Hochschule zahlt doppelt

Die Abhängigkeit von der Veröffentlichung in renommierten Zeitschriften führt dazu, dass viele Wissenschaftler_innen die Nutzungsrechte für ihre Publikationen entgeltfrei und exklusiv an die Verlage abgeben. Die Wissenschaftler_innen haben also kein Recht mehr auf Zweitpublikation in hochschuleigenen oder privaten Medien (Webseite o.ä.). Um die Ergebnisse der Forschung also innerhalb der eigenen Hochschule nutzbar zu machen, muss die Hochschulbibliothek die Zeitschrift, in der die Artikel einer_s Wissenschaftler_in erscheint, abonnieren. Der Staat beziehungsweise die Hochschule bezahlt also mehrfach für die Forschung. Einmal indem das Gehalt und die Ausstattung der Wissenschaftler_innen finanziert wird und dann noch einmal um die Ergebnisse der Forschung auch lesen zu können. Zudem wird das Qualitätsmerkmal Peer-Review, dass die Begutachtung der wissenschaftlichen Qualität durch Kolleg_innen bezeichnet, auch zumeist durch Wissenschaftler_innen an Hochschulen durchgeführt und somit indirekt auch durch den Staat finanziert. Gerade in einer Phase der permanenten Unterfinanzierung der Hochschulen stellt sich die Frage, ob eine solche finanzielle Belastung vertretbar ist.

Open Access als Weg aus der Krise

Ihre Vorläufer hat Open Access in den Dissertations- und Preprintservices der 90er Jahre. Schon ab 2000 fingen viele Wissenschaftler_innen an das Publikationssystem zu hinterfragen. Im Februar 2002 wurde die Budapest Open Access Initiative gegründet. Diese gilt als die Geburtsstunde der Open Access-Bewegung. Im Anschluss daran haben sich die führenden deutschen Wissenschaftsorganisationen und Forschungsinstitute zusammengefunden, um in der Berliner Erklärung eine Bekräftigung des Open Access-Gedankens zu geben. Ziel ist laut Berliner Erklärung: „das Internet als Instrument für eine weltweite Basis wissenschaftlicher Kenntnisse und menschlicher Reflexion zu fördern und die erforderlichen Maßnahmen zu formulieren, die von Entscheidungsträgern, Forschungsorganisationen, Förderinstitutionen, Bibliotheken, Archiven und Museen zu bedenken sind.“(Berliner Erklärung)

Hiermit wurde der Grundstein zur Verbreitung von Open Access in der deutschen Forschungslandschaft gelegt. Open Access Veröffentlichungen gewähren allen Nutzer_innen unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen diese „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. Zudem wird eine vollständige Fassung der Veröffentlichung sowie aller ergänzenden Materialien in einem geeigneten elektronischen Standardformat in mindestens einem Online-Archiv veröffentlicht, um den offenen Zugang und die uneingeschränkte Verbreitung zu ermöglichen. (Im Anschluss an die Berliner Erklärung haben sich einige Hochschulen und Forschungsinstitute zusammengeschlossen, um Open Access in der BRD weiter zu fördern. So haben etwa die FU Berlin und die Universitäten Bielefeld, Göttingen und Konstanz gemeinsam ein Informationsportal zu Open Access entworfen (http://open-access.net).)

Auch an der Universität zu Köln gibt es erste Bestrebungen Open Access zu fördern. Unter http://kups.ub.uni-koeln.de/ findet ihr ein Online-Archiv für die Uni Köln, in dem vor allem Doktorarbeiten zu finden. Trotzdem bleibt die meiste Forschung an der Uni Köln unter Verschluss oder in hochpreisigen kommerziellen Zeitschriften.

Zugang ist nicht gleich Freiheit

Die Verteidigung des freien Zugangs zu Forschungsergebnissen ist richtig und wichtig. Dieser wird aber konterkariert, wenn die Freiheit der Wissenschaft eingeschränkt wird. In der ganzen BRD und auch in Köln gibt es eine stark wachsende Zahl von Stiftungsprofessuren und Geheimverträgen. Solange der Inhalt der Vereinbarung zwischen der Kölner Uniklinik und Bayer ebenso unbekannt ist, wie der zwischen Deutschen Bank und FU Berlin, ist diese Freiheit stark zu bezweifeln.

So ist von dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI), dass zur Hälfte von RWE und e.on finanziert wird keine unabhängige, und damit auch keine gesellschaftlich relevante, Forschung zu erwarten.

(von Fabian Kaske)
Erschienen in der grün:fläche im Wintersemester 2011/12