Monat: Januar 2014

Gemeinsame Pressemitteilung zum Referent*innenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes

Die Juso-Hochschulgruppen NRW und die Landeskoordination campus:grün NRW  befürworten grundsätzlich die Initiative der Landesregierung ein neues Hochschulgesetz zu schaffen. Die dringend benötigte Novellierung wird einen Teil der Scherben wieder auffegen, die das von der CDU/FDP -Regierung erlassene, sogenannte „Hochschulfreiheitsgesetz“, angerichtet hat. Insbesondere der transparent gestaltete Reformprozess ist sehr begrüßenswert.

Der Referent*innenentwurf befindet sich seit November 2013 in einem offenen Diskussionsprozess, weswegen wir die massive Kritik der Hochschulräte und des Hochschulverbandes an der Notwendigkeit einer Gesetzesnovellierung nicht nachvollziehen können.

„Die einseitig interessensgeleiteten Hochschulräte haben mit ihrem offenen Brief an Svenja Schulze und Hannelore Kraft (6. Januar 2014) einmal mehr belegt, dass es ihnen an demokratischem Grundverständnis mangelt und sie deshalb abgeschafft gehören!“, so Anna Wilhelmi von den Juso-Hochschulgruppen NRW.

In der Erklärung des Deutschen Hochschulverbands (DHV) wird von „wissenschaftlicher  Leistungsfähigkeit“ gesprochen, welche angeblich in Ihrer Freiheit, Autonomie und Selbstverantwortung eingeschränkt würden. Es stellt sich jedoch die Frage, was mit der von den Hochschulleitungen genannten „Leistungsfähigkeit“ eigentlich gemeint sein soll: „Hochschulen als willige Dienstleisterinnen zur Profitmaximierung für die Privatwirtschaft oder vielmehr Hochschulen als gesellschaftliche Akteurinnen, die sich kritisch und unabhängig wissenschaftlichen Fragestellungen annehmen?“ fragen sich einstimmig die Vertreter*innen beider Studierendenverbände in NRW.

Der bisherige Entwurf enthält gute und wichtige Veränderungen. „Die Abschaffung von Anwesenheitspflichten und die Transparenz von Drittmitteln sind davon wichtige Punkte. Das Teilzeitstudium und die Einsetzung von Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind eindeutig zu befürwortende Neuerungen“ sagt Dennis Pirdzuns von der Landeskoordination campus:grün NRW.

Gerade das Teilzeitstudium schafft erweiterte Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die im Referent*innenentwurf vorgesehene Rückführung einiger Kompetenzen an den demokratisch gewählten Senat halten wir für richtig, viele Vorschläge des Entwurfes jedoch für nicht weitreichend genug.

Die Kritik muss unserer Meinung nach in eine ganz andere Richtung gehen. So sind die geplanten Zwangsexmatrikulationen völlig deplatziert. Sie verhindern die freie Entfaltung von Einzelnen und degradieren das Studium zu einer verlängerten Ausbildung, die einseitig auf eine Arbeitsmarktbefähigung ausgerichtet ist. Das Studium muss aber mehr bleiben!

Die mit dem Entwurf zur HWVO vorgesehene Einsetzung einer beauftragten Person zur Kontrolle des Haushalts der Studierendenschaften führt zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung, ohne eine strukturelle Verbesserung mit sich zu bringen. Bei kleinen Studierendenschaften könnte eine solche Mehrbelastung sogar einen vollständigen finanziellen Stillstand bedeuten. Diese Neuerung greift zudem enorm in die Autonomie der gewählten Mitglieder der Studierendenvertretungen ein.

„Schließlich sind einige gute Ideen, wie die Möglichkeit der Einführung von Zivilklauseln, die Vermeidung von Tierversuchen in der Lehre oder eine echte paritätische Besetzung der universitären Gremien zu schwammig formuliert. Hier wünschen wir uns strengere Regelungen, die die Hochschulen zur Einhaltung verpflichten“ ergänzt Eva Malecha von der Landeskoordination campus:grün NRW.

Auch die Vertretung der studentischen Beschäftigten sollte unserer Meinung nach durch den Personalrat erfolgen, die derzeitig angedachte Vertretung durch eine einzelne Person halten wir für unzureichend! „Es wird Zeit, dass die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen eine angemessene Personalvertretung durch einen Personalrat erhalten und so letztendlich die prekären Beschäftigungsverhältnisse effektiv bekämpft werden können!“, so Lukas Arndt von den Juso-Hochschulgruppen NRW.

Quellenverweise:
–  Stellungnahmen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom Januar 2014:
http://www.hochschulverband.de/cms1/fileadmin/redaktion/download/pdf/aktuelles/Offener_Brief_Hochschulzukunftsgesetz.pdf
– Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte vom 6. Januar 2014:
http://www.unibielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Hochschulrat/dokumente/brief_der_hochschulratsvorsitzenden.pdf

StuPa-Antrag: Hochschulzukunftsgesetz

Das Studierendenparlament möge beschließen sich der Stellungnahme zum Hochschulzukunftsgesetz anzuschließen, die vom AStA, den Hochschulgruppen, den Fachschaften und weiteren Aktiven erarbeitet und bereits zum 07.01.2014 an das Ministerium Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen verschickt werden musste.

Auf Grundlage des Referentenentwurfs zum Hochschulzukunftsgesetz werden alle Hochschulgruppen dazu aufgerufen sich am weiteren Prozess der Meinungsbildung zu beteiligen.

Folgendes Fazit wurde dort festgestellt, die uns am wichtigsten waren im Enstehungsprozess dieser Stellungnahme:

  1. Keine Zwangsexmatrikulationen im Gesetz verankern! Studierende nicht entmündigen!
  2. Hochschulrat vollständig entmachten! Keine weitere Stärkung des Hochschulrats!
  3. Demokratisierung des Senats ohne Hintertüren! Konsequente paritätische Entscheidungen der Statusgruppen im Senat und den nachgelagerten Gremien in den Fakultäten!
  4. Kein*e Beauftragte*r für den Haushalt der Studierendenschaft! Finanzierung von hochschulpolitischer Arbeit weiter ermöglichen.

Stellungsnahme der Studierendenschaft zum Hochschulzukunftsgesetz

Antragsteller*innen: AStA der Uni Köln, campus:grün, die Aktiven zum HZG in der Studierendenschaft der Uni Köln

Moot Court Diversity & Gender: Sex, Crime and Rhyme

Am 16. Januar 2014 organisiert das Gleichstellungsbüro der Universität zu Köln ein Moot Court (Gerichtsverhandlung) zum Thema Gender & Diversity: Sex, Crime and Rhyme:

Die Gerichtsverhandlung (Moot Court)Veranstaltung Sex, Crime and Rhyme

In der Gerichtsverhandlung übernehmen Studierende der Rechtswissenschaften die Rollen der Prozessvertretungen. Studierende anderer Fakultäten treten als Sachverständige auf. Das Gericht setzt sich aus Richter_innen (einem Professor der Rechtswissenschaften, zwei Justiziar_innen) und Schöff_innen (zwei Soziolog_innen) zusammen.

Der Fall

Die Parteien streiten um die Indizierung des Tonträgers „Hetero-Gängsta-Rapper-Rap“ der Gruppe F.A.K. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hatte den Tonträger auf Grund eines Antrages des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien eingetragen. Hierbei sah sie den Tatbestand des § 18 Abs. 1 JuSchG erfüllt. Der indizierte Tonträger wirke verrohend und reize zur Gewalttätigkeit vor allem gegenüber Frauen und und homosexuellen Männern. Außerdem fänden sich frauen- und homosexuelle Männer diskriminierende Aussagen. Er sei damit geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden. Die Gruppe F.A.K. wendet ein, die Indizierung sei rechtswidrig.
Erstens sei der Tatbestand der Jugendgefährdung nicht erfüllt. Es würden lediglich, mithilfe der Stilmittel der Ironie und der Übertreibung, typischen Elemente des Gangster-Raps kritisch hinterfragt. Die Indizierung stelle somit einen unzulässigen Eingriff in die Kunstfreiheit der Gruppe F.A.K. dar.

Wann / Wo ?

Wegen der Einlasskontrollen und der begrenzten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich!

16. Januar 2014, 16.00 – 18.00 Uhr (Einlass von 15.15-15.45 Uhr)
Kölner Landgericht, Luxemburger Str. 101, Saal 142
Anmeldung bis zum 15.01.2014 per E-Mail oder Telefon an: E-Mail: maike.hellmig(at)gb.uni-koeln.de, Telefon: 0221/470-6653

Tagung: „…ohne Angst verschieden sein“!?

Die Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit lädt ein:

„…ohne Angst verschieden sein“!?
Rassismus und Antisemitismus in der politischen Bildungsarbeit

Seit Jahrzehnten verweisen empirische Studien auf die Virulenz von Antisemitismus und Rassismus in der bundesrepublikanischen Gesellschaft – zwei Phänomene, die aufgrund ihres antidemokratischen Charakters zentrale Probleme der schulischen und außerschulischen politischen Bildungsarbeit darstellen. Die Komplexität beider Erscheinungen erschwert es, Gemeinsamkeiten und Differenzen wahrzunehmen und Antisemitismus wie auch Rassismus entsprechend ihren jeweiligen Eigenqualitäten zu erfassen. Daraus ergeben sich verschiedene Probleme für die Bildungsarbeit, denen sich die Tagung „… ohne Angst verschieden sein“!? widmet.

Grundlage für die Tagung bildet die Erkenntnis, dass Antisemitismus und Rassismus keineswegs gleichzusetzen sind, dass es aber ebenso ein Trugschluss wäre, beide Phänomene als gänzlich verschieden zu betrachten. Die Gemeinsamkeiten und die grundlegenden Unterschiede sind für eine an demokratischen Idealen ausgerichtete politische Bildungsarbeit von besonderem Interesse.

Auf der Tagung werden zum einen über theoretische Impulse Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Forschung zu Rassismus und Antisemitismus vermittelt. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur Reflexion der Praxis politischer Bildungsarbeit gegeben.

Die Tagung versteht sich als Forum für Diskussionen und als Raum zum Austausch zwischen pädagogisch Tätigen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen der politischen Bildungsarbeit.

Wir laden Sie herzlich ein!

Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldungen ist bis zum 02. Februar 2014 möglich.
Per Mail: anmeldung@melanchthon-akademie.de oder per Telefon.: 02 21 – 93 18 03 0

Bitte geben Sie bei der Anmeldung jeweils einen Workshop für Freitag und Samstag an. Da wir eine begrenzte Teilnehmer_innenzahl für die einzelnen Workshops haben, geben Sie bei der Anmeldung bitte auch immer einen Alternativworkshop für jeden Tag an.

Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Zahlung weitergehende Informationen.

Es fällt ein Teilnahmebetrag an von:
25 EUR für Berufstätige und
10 EUR ermäßigt für Geringverdienende.
(Imbiss und Getränke inbegriffen)

Tagungsort

Melanchthon-Akademie Köln
Kartäuserwall 24b
50678 Köln

weitere Infos unter: www.koelnische-gesellschaft.de/tagung.php

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