Jahr: 2014 (Seite 1 von 2)

Die (Un-)Kultur des 59. Studierendenparlaments der Universität zu Köln – Ein kritischer Kommentar von Dario Georg

Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal an Sitzungen des Studierendenparlaments teilgenommen. Mir ist dabei häufiger die Diskussionskultur (Streichung von Begründungen, Diskussionen möglichst abkürzen, …) negativ aufgefallen. Diese phasenweise auftretende Vermeidung von Inhalten hatte ich gerade in einem Studierendenparlament so nicht erwartet. Ein Parlament, in dem die „Regierungskoalition“ (der AStA) sich regelmäßig einfach darauf verlässt, geschlossen die Abstimmung gemäß ihrer Position zu entscheiden und die Diskussion durch Schließung der Redeliste, Anträge auf sofortige Abstimmung, … , aus dem Parlament verlagert, nimmt seine Aufgaben aus meiner Sicht nur unzureichend war.

Der Gipfel dieser (Un-)Kultur wurde allerdings in der letzten Sitzung vom 19.11.2014 erreicht. Es wurde ein Antrag zu den Konsequenzen aus dem im September verabschiedeten Hochschulzukunftsgesetz besprochen. Eingebracht wurde der Antrag von campus:grün, dem SDS, der HSG SoWi und dem Wendepunkt. Das Hochschulzukunftsgesetz enthält einige für Studierende relevante Änderungen/Verbesserungen, wie z.B. die Abschaffung der Anwesenheitspflicht für Vorlesungen (genaueres darüber, wo und wie die Anwesenheitspflicht noch gilt, findet man auf unserer Homepage) oder auch die Veränderung der Grundordnung der Universität. Die Grundordnung der Universität zu Köln soll bereits bis April neu ausgearbeitet sein. Um die Studierenden an der Diskussion über die Umsetzung zu beteiligen, sah der Antrag auch eine durch Studierendenparlament und AStA beworbene Podiumsdiskussion mit allen Statusgruppen der Universität vor. Dort sollte besprochen werden, wie der Anspruch einer nachhaltigen, zivilen und demokratischen Hochschule aus dem Gesetz an der Universität zu Köln verwirklicht werden soll und welche unterschiedlichen Interessen an der Hochschule hier zu berücksichtigen sind. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass Studierende auch an diesem Prozess der Novellierung der Grundordnung der Universität teilhaben können und ihre Interessen hierbei auch berücksichtigt werden. Daher ist es notwendig, Studierenden auch die Möglichkeit zu geben, diese Interessen zu artikulieren.

In der Sitzung wurde ein Änderungsantrag von der Fraktion „die Unabhängigen“ gestellt, diese Podiumsdiskussion am 13.02.2015 stattfinden zu lassen. Dieser Termin ist der Karnevalsfreitag. Wer jetzt davon ausgeht, dass die Unabhängigen einfach im karnevalistischen Ablauf des Jahres 2015 nicht hinreichend vertraut waren, irrt. Der Vorschlag zielt bewusst darauf ab, die Veranstaltung möglichst klein zu halten. Als Alternativtag wurde dann aus Reihen der Unabhängigen noch der 02.01.2015 vorgeschlagen – also in einer vorlesungsfreien Woche. Der Änderungsantrag wurde – größtenteils durch die Stimmen der Unabhängigen – angenommen. Hierzu muss man allerdings auch sagen, dass die Jusos sich bei dieser Änderung geschlossen enthalten haben. Ein anderes Stimmverhalten der Jusos hätte dazu geführt, dass man einen geeigneteren Termin für die Podiumsdiskussion hätte finden können.

Der Gesamtantrag zu den Konsequenzen aus dem Hochschulzukunftsgesetz wurde angenommen.

Das Studierendenparlament spricht sich also mehrheitlich dafür aus, eine öffentliche Diskussion zu den Konsequenzen zu führen. Gleichzeitig sorgt man aber dafür, dass diese öffentliche Diskussion mit möglichst geringer studentischer Beteiligung geführt wird. Man erkennt also an, dass etwas im studentischen Interesse liegt, aber sorgt als studentische Interessensvertreter*innen dafür, dass Studierende diese Interessen nicht öffentlichkeitswirksam artikulieren können. Das mag man jetzt paradox nennen, allerdings muss ich sagen, dass ich im Laufe des Jahres festgestellt habe, dass so Interessenvertretung durch „die Unabhängigen“ an der Universität zu Köln betrieben wird.

Eine Sache ist dennoch etwas anders als sonst: Während bei den Unabhängigen sonst sehr darauf gesetzt wird, Verbesserungen für Studierende durch ein vermeintlich gutes Verhältnis zur Professor*innenschaft und der Universitätsleitung durchzusetzen, sorgt man hier dafür, dass sich das Studierendenparlament gegenüber den anderen Statusgruppen an der Universität blamiert. Man fragt diese für eine Podiumsdiskussion an, deren eigentlicher Zweck (Öffentlichkeit für die Diskussion um das Hochschulzukunftsgesetz zu schaffen) von vornherein durch die Terminsetzung verhindert werden soll.

Das Studierendenparlament entscheidet über die Verwendung des Semesterbeitrags der Studierenden und soll deren Interessen vertreten. Ein solches Verhalten im Studierendenparlament lässt meiner Meinung nach die nötige Ernsthaftigkeit im Umgang mit studentischen Interessen vermissen.

Dario Georg

von campus:grün

Bei Fragen, Anregungen und Anmerkungen wendet euch gerne an gruene-intern@uni-koeln.de

Die Anwesenheitspflichten sind abgeschafft

Am ersten Oktober ist das neue Hochschulgesetz in Kraft getreten und damit auch die Abschaffung der Anwesenheitspflicht (siehe § 64 Prüfungsordnungen, Abs. 2a).

Das gilt allerdings nicht für alle Veranstaltungen. Bei Exkursionen, Sprachkursen, Praktika, praktischen Übungen oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen kann weiterhin eine Anwesenheit von euch verlangt werden. Hierbei sind Veranstaltungen gemeint, „bei denen eine dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügende Beziehung zwischen dem konkreten Lernziel der konkreten Lehrveranstaltung auf der einen Seite und dem Erfordernis der Anwesenheit auf der anderen Seite typischerweise ohne jeden Zweifel vermutet werden kann und zugleich ein Anwesenheitserfordernis durchweg für jeden Durchschnittsbeobachter unmittelbar einsichtig und somit offensichtlich unabdingbar ist.“ (Quelle: Begründung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes).

Das bedeutet, dass eine Anwesenheit von euch verlangt werden kann, wenn ihr die Inhalte der Veranstaltungen nicht zu Hause oder in Gruppenarbeit nachholen, sondern nur in dieser Veranstaltung erlernen könnt.

Seminare

Viele Seminare und Vorlesungen fallen daher nicht unter diese Regelung und sind daher von der Anwesenheitspflicht befreit.

Oft wird eine Anwesenheitspflicht in Seminaren mit dem Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs begründet. Doch unserer Gesetzgeber ist der Überzeugung, dass sich dieses Lernziel „auf vielfältige Weise und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen“ lässt (Quelle: Begründung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes). Ausgenommen sind jedoch Seminare mit weniger als 20-30 Studierenden*. In diesen Fällen sind die Voraussetzungen vorhanden einen wissenschaftlichen Diskurs zu erlernen.

Zusammengefasst:

Anwesenheitspflichten können von euch in folgenden Fällen verlangt werden:

Exkursionen

Sprachkurse

Praktika

praktische Übungen

vergleichbaren Lehrveranstaltungen, wie Seminare, bei denen weniger als 20-30 Studierenden* teilnehmen.

Anwesenheitspflicht besteht nicht in:

Vorlesungen

Seminaren, an denen über 30 Studierende* teilnehmen.

* Richtwert vom Ministerium, die gesetzlich nicht festgehalten wurden

Falsche Informationen

Leider werden von eurer Studierendenvertretung, dem AStA (http://www.asta.uni-koeln.de/2014/10/16/informationen-zur-anwesenheitspflicht/) falsche Informationen verbreitet. Der AStA ist der Überzeugung, dass die Anwesenheitspflicht so lange gilt bis die Prüfungsordnungen geändert wurden.

Das ist FALSCH!

Die Regelungen zur Anwesenheit gelten seit dem 1.Oktober 2014 (§ 84 Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Abs. 1).

Zum eurem Glück sind jedoch im Dezember wieder Wahlen an der Uni. Ihr könnt also in 2 Monaten selber entscheiden, ob ihr eine Studierendenvertretung wollt, die das Gesetz liest und eure Rechte einfordert oder ob ihr die bestehende Studierendenvertretung behalten wollt, die sich entweder mit Gesetzestexten nicht auseinandersetzt oder sie nicht versteht und sich daher auch nicht für eure Rechte einsetzen kann.

Ihr könnt entscheiden, ob ihr noch ein weiteres Jahr lang Anwesenheitslisten unterschreibt oder ob ihr mündig genug seid selber zu entscheiden, welche Veranstaltungen ihr besuchen wollt.

Link zum Hochschulzukunftsgesetz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14567&menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz

 

BAföG-Reform: Nicht viel und viel zu spät

BAföG-Reform: Nicht viel und viel zu spät

21.07.2014: Heute wurden auf einer Pressekonferenz die Eckpunkte zur bevorstehenden BAföG-Novellierung der Bundesregierung angekündigt.

Ricarda Lang, Bundessprecherin von Campusgrün, sagt dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir die Eckpunkte zur Novellierung, da sie das BAföG besser an die Lebensrealität der Studierenden anpassen. So sind die angekündigte Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um 7% seit Jahren notwendig. Aber die einmalige Erhöhung der Bedarfssätze genügt bei weitem nicht, um eine soziale Öffnung der Hochschulen zu gewährleisten. Für uns ist unverständlich, dass die Novellierung erst zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten soll. So wird eine ganze Generation von Studierenden ausgelassen, die weiterhin um die Finanzierbarkeit ihres Studiums bangen muss. Vom Ziel der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit an Hochschulen ist die Bundesregierung mit dieser BAföG-Novellierung noch weit entfernt. Wir fordern eine wirklich gerechte Novellierung. Dafür brauchen wir ein elternunabhängiges BAföG mit einem automatischen Inflationsausgleich und einer bedarfsdeckenden Aufstockung der Bedarfssätze.“

Philipp Bläß, Bundessprecher von Campusgrün, ergänzt: „Es ist naiv und widerspricht jedem politischen Instinkt zu glauben, dass die freigewordenen Mittel der auslaufenden Beteiligung der Länder am BAföG auch tatsächlich in die Hochschulen und Schulen investiert werden. Die Bundesländer stehen schon heute, sechs Jahre vor dem Inkrafttreten der Schuldenbremse, unter enormen Kürzungsdruck. Die Bundesregierung hat keine Einflussmöglichkeiten darauf, wie die Landesregierungen die freigewordenen Mittel in Höhe von jährlich über eine Milliarden Euro verwenden werden. Hier findet eine Entlastung der Länder auf Kosten von Studierenden, Schülerinnen und Schülern statt. Bei der Ausweitung der Förderberechtigung für nichtdeutsche Auszubildende zeigt sich, dass diese Bundesregierung nicht vom eigenen politischen Gestaltungswillen, sondern von EuGH-Entscheidungen angetrieben wird. Eine Öffnung des Bildungssystems für nichtdeutsche und nichteuropäische Mitbürgerinnen und Mitbürger ist schon lange überfällig.“

Kampagne: Solidarität mit Flüchtlingen

Über eine Woche lang haben Menschen auf unserer Facebook- Seite ihre Solidarität mit Flüchtlingen bekundet. Anlass hierfür war die Räumung der durch Flüchtlinge besetzten Schule in Berlin Kreuzberg. Wir möchten uns als Campus:grün Köln deutlich von der Räumungsaktion distanzieren, die zu einem Großteil von der grünen Partei in Kreuzberg – Friedrichshain zu verantworten ist und uns für eine humanere Asylpolitik in Deutschland einsetzen.

Hier möchten wir noch ein mal die wichtigsten Facts im Bezug auf Flüchtlinge sammeln und mit stumpfen Vorurteilen wie „die haben doch eh alle keinen Bock zu arbeiten“ aufräumen.

 

 

Larissa Solifoto

 

 

Asyl bedeutet laut Wikipedia:

  • einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl);
  • den Schutz vor Gefahr und Verfolgung;
  • die temporäre Aufnahme Verfolgter.

 

Recht auf Asyl in Deutschland hat:

Jede Person die mit staatlichen Mitteln politisch verfolgt wird, sei es auf Grund der politischen oder religiösen Überzeugung, oder auf Grund von anderen Merkmalen die „ihr Anderssein prägen“. „Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

 

 

Sichere Drittstaatenregelung:

De facto sind alle Menschen, die zwar in ihrem Heimatland politisch verfolgt wurden, dann aber über den Landweg über einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind in dem es keine politische Verfolgung gibt von der Beantragung von Asyl in Deutschland ausgeschlossen.

Sogenannte sichere Drittstaaten sind die Mitgliedsländer der europäischen Union, sowie Norwegen und die Schweiz – Deutschland ist somit umgeben von sicheren Drittstaaten, und kann somit rechtmäßig Flüchtlinge beispielsweise nach Italien abschieben.

 

Sichere Herkunftsstaaten:

Sichere Herkunftsstaaten werden anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges festgelegt. Bewertet wird hierbei unter anderem die politische Stabilität und die Achtung der Menschenrechte im Land. Asylsuchende die aus einem dieser sicheren Herkunftsstaaten kommen werden kategorisch von Asylverfahren ausgeschlossen. Als sichere Herkunftsstaaten gelten momentan alle EU – Mitgliedsstaaten, Ghana, Rumänien, Senegal, Bulgarien. Diese Regelung hat zur Folge das Asylsuchende in Deutschland sich regelmäßig gezwungen fühlen ein falsches Herkunftsland anzugeben, welches nicht unter die sichere Herkunftsstaaten Regelung fällt.

 

Flughafenregelung: 

Die Flughafenregelung sieht vor das Menschen die mit keinen oder gefälschten Papieren oder aus einem sicheren Drittstaat, Ghana oder Senegal, eingereiste, bis zum Abschluss des Asylverfahrens im Transitbereich des Flughafens verweilen müssen. Die Verwahrung darf dabei maximal 19 Tage dauern.

 

Unterbringung

Für Asylsuchende und Geduldete ist eine Unterbringung in Wohnheimen und Lagern vorgesehen, in denen oft grausame Bedingungen für unsere Mitmenschen herrschen: schlechte sanitäre Anlagen, Unterbringungen von bis zu 8 Menschen in einem Raum, keine Privatsphäre, schlechte oder keine Anbindung an die Innenstädte. Manche Bundesländer allerdings nutzen den Ermessensspielraum der im Gesetz vorgesehen ist und bringen Asylsuchende teilweise dezentral in Wohnungen unter. Wie sich gezeigt hat ist dies nicht nur positiv für das selbstbestimmte Leben, sondern auch günstiger für die Staatskassen.

 

Residenzpflicht und Bewegungsfreiheit

Die Residenzpflicht zwingt Flüchtlinge dazu ihren Wohnbezirk oder teilweise ihr Bundesland nicht ohne vorher eingeholte Sondergenehmigung verlassen dürfen. Möchten sie beispielsweise ihre Verwandten außerhalb ihres zugeteilten Bereichs besuchen müssen sie erst einen Antrag stellen.

 

Arbeitsrecht für Asylant*innen und Asylsuchende:

Für Flüchtlinge ist es nicht möglich in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis zu Arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Das Verfahren um diese zu beantragen ist oft langwierig und wird durch bürokratische Hürden erschwert. Asylsuchenden und Geduldeten ist es in Deutschland verboten in den ersten 9 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Tätigkeit aufzunehmen. Aber auch danach ist es schwerlich möglich für sie einen Job zu finden: Schuld daran ist die Regelung der „bevorrechtigten Arbeitnehmer“ – bewerben sich nämlich noch Deutsche oder EU – Bürger auf den gleichen Job haben sie gesetzlich Vorrang. Nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland ist es Ihnen dann möglich ohne diese Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt zu partizipieren.

 

Gutscheinsystem

In vielen Landkreisen und Bundesländern werden Flüchtlinge dazu gezwungen mit Gutscheinen Lebensmittel und Hygieneartikel einzukaufen, die sie direkt als Flüchtlinge ausweisen. Auch in der Auswahl der Artikel die gekauft werden sind sie nicht frei sondern unterliegen Einschränkungen.

 

„Verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ und Ethnic Profiling:

Laut Wikipedia:

Racial Profiling tritt auf:

  • Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, Zügen und im Grenzbereich bei Menschen, die äußerlich ein „ausländisches Aussehen“ haben.
  • Bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch Personenkontrollen von Moscheebesuchern oder „muslimisch aussehender“ Personen und bei der entsprechend motivierten Rasterfahndung.
  • Bei Fällen, wo Strafverfolgungsbehörden gegen ethnisch definierte „übliche Verdächtige“ vorgehen[2], wie z.B. in den USA bei verstärkten Kontrollen von schwarzenFahrzeughaltern (Driving While Black)

Diese Praxis der Polizeiarbeit führt zu starker Diskriminierung von ausländisch (aussehenden) Mitmenschen und führt zu Grenzüberschreitungen seitens der Polizei.

 

 

In vielen dieser Punkte zeigt sich mit welch unmenschlichen Bedingungen Asylsuchende hier in Deutschland zu kämpfen haben. Wir fordern geschlossen die Verbesserung der Aysl-Gesetzgebungen! Jeder Mensch, unabhängig davon ob er Glück oder Unglück mit seinem Geburtsort hatte sollte die gleichen Möglichkeiten haben wie jeder andere. 

 

Larissa Janz (Larissa.Janz@campusgruen.de)

 

Bildungsstreik 2014 – Köln

Gemeinsam mit Studierenden, Wissenschaftler_innen und Schüler_innen in Deutschland rufen wir zum Bildungsstreik 2014 gegen die Unterfinanzierung des Bildungssystems und gegen die Ökonomisierung der Bildung auf!

Bildung ist ein notwendiger Grundstein zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mitbestimmung. Doch der Zugang zu Bildung könnte eingeschränkter nicht sein, denn die Möglichkeiten sich zu bilden, werden durch die individuellen Lebensbedingungen bestimmt. Teilhabe, Demokratie und Mitbestimmung sind daher oft nur für Menschen aus privilegierten Lebensverhältnissen umzusetzen. KiTa, Schule, Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Freizeitgestaltung sind eng miteinander verzahnte (Bildungs)chancen für Alle in der Gesellschaft.

Keine dieser Bildungsmöglichkeiten kann gegen eine andere ausgespielt werden und keine kann getrennt von den anderen gesehen werden. Wir treten für alle Bildungsbereiche ein! Gute Bildungsbedingungen erfordern ebenso gute Arbeitsbedingungen, dennoch gehören prekäre Beschäftigung, hohe Arbeitsbelastung, Zeitdruck, Konkurrenz und schlechte Löhne zum Alltag in allen Bildungseinrichtungen. Bildung ist ein hohes Gut und muss auch als dieses behandelt werden. Auch Privatisierungen von Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Werbung der Bundeswehr oder privater Unternehmen, ökonomische Einflussnahme und Verwertungsinteressen haben in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen nichts zu suchen. Bildung und Wissenschaft stehen für eine soziale, ökologische und friedliche Entwicklung der Gesellschaft und müssen auch als diese handlungsfähig sein. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Eltern müssen über die Gestaltung der Bildung mitentscheiden können. Unser Bildungssystem muss aktiv verändert werden und wir tragen einen Teil dazu bei. Hochschule sind keine Inseln, sondern wirken auf die Gesellschaft, so wie die Gesellschaft auf Hochschulen wirkt. Zum Erhalt der Bildung und für unseren gesellschaftlichen Beitrag fordern wir Studierende:

in Köln:

– bezahlbare Wohnungen in Hochschulnähe

– Anwesenheitspflicht abschaffen

– Kita Plätze ausbauen, familienfreundliche Vorlesungszeiten! Studieren mit Kind ermöglichen

– Gleiche Rechte für Studierende ohne deutschen Pass: Sprachkursgebühren abschaffen- Studiengebühren für niemanden

– Für vielfältige Inhalte und Wissenschaft: Für einen Ausgleich von quantitativen und qualitativen Lehrmethoden und plurale Ökonomie

– Wahlfreiheit im Studium

– Numerus Clausus (NC) und so genannte Eignungstests abschaffen

– Raumknappheit an der Uni beheben

in NRW:

– Mindestlohn für Praktika

– Tarifverträge und Personalrat für Studentische Hilfskräfte, Gleichstellung studentischer Aushilfskräfte: keine 2 Klassen studentischer Kräfte

– Demokratie an der Hochschule: Hochschulräte abschaffen und Einführung der Viertelparität in allen gewählten Gremien

– Transparenz: Drittmittel und Geldflüsse innerhalb der Hochschulen offenlegen

– Drittmittelabhängigkeit abschaffen, Grundfinanzierung statt wettbewerbsbasierter Finanzierung

– Prekäre Beschäftigungsverhältnisse abschaffen

– Latinumspflicht abschaffen

– Frauenquote für Professuren und Mitarbeiter_innen in Berufungskommisionen

– Haushaltsbeauftragte Fachperson für die Studierendenschaft aus dem HZG-Entwurf streichen

– Aufwandsentschädigung für Gremientätigkeit – Zivilklauseln in den Grundordnungen der Hochschulen

– Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse

– keine Zwangsexmatrikulationen- keine Auslaufordnungen für LPO 2003

Bundesweit:

– Masterplatz für alle

– Bafög eltern-, alters- und herkunftsunabhängig

– Weg mit der Regelstudienzeit

– Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern

– Schuldenbremse abschaffen – Geld für das Bildungssystem nutzen!

– Vermögen umverteilen für notwendige Investitionen in die Zukunft – mehr Geld für die Bildung!

– Grundlegende Reformierung von BA/MA

Gemeinsame Pressemitteilung zum Referent*innenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes

Die Juso-Hochschulgruppen NRW und die Landeskoordination campus:grün NRW  befürworten grundsätzlich die Initiative der Landesregierung ein neues Hochschulgesetz zu schaffen. Die dringend benötigte Novellierung wird einen Teil der Scherben wieder auffegen, die das von der CDU/FDP -Regierung erlassene, sogenannte „Hochschulfreiheitsgesetz“, angerichtet hat. Insbesondere der transparent gestaltete Reformprozess ist sehr begrüßenswert.

Der Referent*innenentwurf befindet sich seit November 2013 in einem offenen Diskussionsprozess, weswegen wir die massive Kritik der Hochschulräte und des Hochschulverbandes an der Notwendigkeit einer Gesetzesnovellierung nicht nachvollziehen können.

„Die einseitig interessensgeleiteten Hochschulräte haben mit ihrem offenen Brief an Svenja Schulze und Hannelore Kraft (6. Januar 2014) einmal mehr belegt, dass es ihnen an demokratischem Grundverständnis mangelt und sie deshalb abgeschafft gehören!“, so Anna Wilhelmi von den Juso-Hochschulgruppen NRW.

In der Erklärung des Deutschen Hochschulverbands (DHV) wird von „wissenschaftlicher  Leistungsfähigkeit“ gesprochen, welche angeblich in Ihrer Freiheit, Autonomie und Selbstverantwortung eingeschränkt würden. Es stellt sich jedoch die Frage, was mit der von den Hochschulleitungen genannten „Leistungsfähigkeit“ eigentlich gemeint sein soll: „Hochschulen als willige Dienstleisterinnen zur Profitmaximierung für die Privatwirtschaft oder vielmehr Hochschulen als gesellschaftliche Akteurinnen, die sich kritisch und unabhängig wissenschaftlichen Fragestellungen annehmen?“ fragen sich einstimmig die Vertreter*innen beider Studierendenverbände in NRW.

Der bisherige Entwurf enthält gute und wichtige Veränderungen. „Die Abschaffung von Anwesenheitspflichten und die Transparenz von Drittmitteln sind davon wichtige Punkte. Das Teilzeitstudium und die Einsetzung von Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind eindeutig zu befürwortende Neuerungen“ sagt Dennis Pirdzuns von der Landeskoordination campus:grün NRW.

Gerade das Teilzeitstudium schafft erweiterte Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die im Referent*innenentwurf vorgesehene Rückführung einiger Kompetenzen an den demokratisch gewählten Senat halten wir für richtig, viele Vorschläge des Entwurfes jedoch für nicht weitreichend genug.

Die Kritik muss unserer Meinung nach in eine ganz andere Richtung gehen. So sind die geplanten Zwangsexmatrikulationen völlig deplatziert. Sie verhindern die freie Entfaltung von Einzelnen und degradieren das Studium zu einer verlängerten Ausbildung, die einseitig auf eine Arbeitsmarktbefähigung ausgerichtet ist. Das Studium muss aber mehr bleiben!

Die mit dem Entwurf zur HWVO vorgesehene Einsetzung einer beauftragten Person zur Kontrolle des Haushalts der Studierendenschaften führt zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung, ohne eine strukturelle Verbesserung mit sich zu bringen. Bei kleinen Studierendenschaften könnte eine solche Mehrbelastung sogar einen vollständigen finanziellen Stillstand bedeuten. Diese Neuerung greift zudem enorm in die Autonomie der gewählten Mitglieder der Studierendenvertretungen ein.

„Schließlich sind einige gute Ideen, wie die Möglichkeit der Einführung von Zivilklauseln, die Vermeidung von Tierversuchen in der Lehre oder eine echte paritätische Besetzung der universitären Gremien zu schwammig formuliert. Hier wünschen wir uns strengere Regelungen, die die Hochschulen zur Einhaltung verpflichten“ ergänzt Eva Malecha von der Landeskoordination campus:grün NRW.

Auch die Vertretung der studentischen Beschäftigten sollte unserer Meinung nach durch den Personalrat erfolgen, die derzeitig angedachte Vertretung durch eine einzelne Person halten wir für unzureichend! „Es wird Zeit, dass die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen eine angemessene Personalvertretung durch einen Personalrat erhalten und so letztendlich die prekären Beschäftigungsverhältnisse effektiv bekämpft werden können!“, so Lukas Arndt von den Juso-Hochschulgruppen NRW.

Quellenverweise:
–  Stellungnahmen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom Januar 2014:
http://www.hochschulverband.de/cms1/fileadmin/redaktion/download/pdf/aktuelles/Offener_Brief_Hochschulzukunftsgesetz.pdf
– Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte vom 6. Januar 2014:
http://www.unibielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Hochschulrat/dokumente/brief_der_hochschulratsvorsitzenden.pdf

StuPa-Antrag: Hochschulzukunftsgesetz

Das Studierendenparlament möge beschließen sich der Stellungnahme zum Hochschulzukunftsgesetz anzuschließen, die vom AStA, den Hochschulgruppen, den Fachschaften und weiteren Aktiven erarbeitet und bereits zum 07.01.2014 an das Ministerium Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen verschickt werden musste.

Auf Grundlage des Referentenentwurfs zum Hochschulzukunftsgesetz werden alle Hochschulgruppen dazu aufgerufen sich am weiteren Prozess der Meinungsbildung zu beteiligen.

Folgendes Fazit wurde dort festgestellt, die uns am wichtigsten waren im Enstehungsprozess dieser Stellungnahme:

  1. Keine Zwangsexmatrikulationen im Gesetz verankern! Studierende nicht entmündigen!
  2. Hochschulrat vollständig entmachten! Keine weitere Stärkung des Hochschulrats!
  3. Demokratisierung des Senats ohne Hintertüren! Konsequente paritätische Entscheidungen der Statusgruppen im Senat und den nachgelagerten Gremien in den Fakultäten!
  4. Kein*e Beauftragte*r für den Haushalt der Studierendenschaft! Finanzierung von hochschulpolitischer Arbeit weiter ermöglichen.

Stellungsnahme der Studierendenschaft zum Hochschulzukunftsgesetz

Antragsteller*innen: AStA der Uni Köln, campus:grün, die Aktiven zum HZG in der Studierendenschaft der Uni Köln

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